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BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen Angeklagten in einem gegen ihn gerichteten Strafverfahren über seine eigene Straftat als Zeugen zu hören - Ermessensmissbrauch durch die Umgehung der Verfahrensregeln
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …
Auszug aus BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77
Nun wird zwar der tatsächliche Beweiswert von Aussagen nicht durch die verfahrensrechtliche Stellung der Auskunftsperson, sondern durch deren persönlichen Gesamteindruck bestimmt (BGHSt 18, 238, 241). - BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - …
Auszug aus BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77
Die zeitweilige Trennung verbundener Strafsachen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie vorgenommen wird, um einen Mitangeklagten zu einem strafrechtlichen Vorwurf, der ihn selbst nicht betrifft, als Zeugen in dem weiterlaufenden Verfahren gegen die anderen Mitangeklagten zu vernehmen (BGH LM Nr. 6 zu § 4 StPO = NJW 1964, 1034 = MDR 1964, 522). - BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70
Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als …
Auszug aus BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77
Die vorübergehende Abtrennung zu diesem Zweck ist ein Ermessensmißbrauch, weil hierdurch die Verfahrensregel umgangen werden soll, daß ein Angeklagter in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren nicht als Zeuge über seine eigene Straftat gehört werden darf (BGH Beschluß vom 8. Dezember 1970 - 5 StR 640/70 - und Urteil vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70 - bei Dallinger in MDR 1971, 897).
- BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren
Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1968 - 1 StR 552/67 - JR 1969, 148, vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70, bei Dallinger MDR 1971, 897 undvom 1. März 1977 - 5 StR 65/77, bei Holtz MDR 1977, 639 oder aus dem Urteil BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] herleiten. - BGH, 17.01.1984 - 5 StR 970/83
Mitangeklagter - Abtrennung des Verfahrens - Abgetrennte Verhandlung - Gewonnene …
Er merkt an, daß mit einer Abtrennung nicht der Zweck verfolgt werden darf, einen Angeklagten zu demselben Tatgeschehen, das auch ihm als Mittäter zur Last gelegt wird, als Zeugen zu hören (Beschluß des Senats vom 1. März 1977 - 5 StR 65/77; Pfeiffer in KK § 2 Rn 11).